Der Ablauf einer Verpfändung Wir helfen Ihnen wieder auf die Beine!
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Welche Voraussetzungen gelten in unserem Pfandleihhaus?
Bei uns gibt es nur wenige Voraussetzungen für eine Verpfändung. Wir benötigen lediglich ein Echtheitszertifikat und den Kaufvertrag, der bestätigt, dass Sie auch der tatsächliche Besitzer des Pfandgegenstandes sind. Das Echtheitszertifikat ist vor allem bei Schmuck und Designerstücken wichtig.
Diese Fristen gelten in unserem KFZ-Pfandleihhaus:
Der Pfandschein läuft jeweils drei Monate, 14 Tage vor Ablauf des Pfandscheins kann der Pfandschein entweder ausgelöst oder endlos erweitert werden. Der Pfandgegenstand kann zu jedem Zeitpunkt im Monat ausgelöst werden, berechnet wird hierfür dann der volle Monat.
Welche Kreditsummen werden bei uns ausgezahlt?
Bei uns im KFZ-Pfandleihhaus gibt es tatsächlich weder eine Mindest- noch eine Maximalkreditsumme.
Was ist der Unterschied zwischen der Versteigerung und dem Nachverkauf?
Wenn der Pfandschein nicht innerhalb von 4 Wochen ausgelöst wird, wird der betroffene Gegenstand versteigert. Eine Woche nach Ablauf des Scheins erhalten Sie per Post eine Information über die bevorstehende Versteigerung. Sollten Sie dann nicht innerhalb der folgenden drei Wochen antworten, wird Ihr Pfandgegenstand versteigert.
Anders ist es bei dem sogenannten Nachverkauf. Wenn Sie z.B. Ihr Auto nicht auslösen können und stattdessen einen Verkauf anstreben, können wir für Sie einen passenden Händler finden und den Pfandgegenstand so verkaufen, dass sowohl die Kreditsumme als auch die Zinsen gedeckt werden und Sie aus dem Vertrag frei kommen. Bei einem Nachverkauf kann sogar oft noch ein Gewinn für den Beleihenden herausgeholt werden.
Hier ein Beispiel, wie ein Nachverkauf aussehen kann:
Zinsen von ca. 5.000 €